Brennbare Kältemittel: Höhere Füllmengen erlaubt
Im Sommer 2023 wurde die aktualisierte Norm „EN IEC 60335-2-89:2022“ im Amtsblatt der EU[1] als harmonisierte Norm veröffentlicht. Die „EN IEC 60335“ behandelt die Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. In Teil 2-89 geht es um besondere Anforderungen für gewerbliche Kühl-/Gefriergeräte mit eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder Motorverdichter.
Die Norm hat nun den Status einer harmonisierten Norm. Dies ermöglich es Herstellern von Kühl-und Gefriergeräten, die in den Geltungsbereich fallen, von einer „Konformitätsvermutung“ mit der EU-Maschinenrichtlinie auszugehen und die Geräte mit der CE-Kennzeichnung auf den europäischen Markt zu bringen, wenn nach der EN IEC 60335-2-89:2022 gebaut wurde.
Die wichtigste Änderung in dieser Norm ist, dass die Füllmengengrenze für A3-Kältemittel von 150 auf bis zu 500 g erhöht wurde. Für A2 und A2L-Kältemittel wurde der Grenzwert von 150 g auf bis zu 1,2 kg erhöht. Beim Einsatz brennbarer Kältemittel sind somit jetzt Füllmengen über 150 Gramm möglich. Es soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass sich der Anwendungsbereich der IEC 60335-2-89 auf gewerbliche Kühl-/Gefriergeräte mit eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder Motorverdichter beschränkt und dass die Norm insbesondere durch Hersteller von Serienprodukten angewandt wird. Andere Anlagen, wie beispielsweise Klimaanlagen oder Wärmepumpen, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Unabhängig von Art und Füllmenge des Kältemittels müssen gewerbliche Betreiber in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durchführen.
[1] DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/1586 DER KOMMISSION
vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates