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Hermetisch geschlossene Systeme

Wir sind Betreiber von zahlreichen Kälteanlagen, Gewerbekühlschränken und ähnlichen Geräten. Bei Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ist die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung neben der Füllmenge auch davon abhängig, ob es sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung handelt. Woran können wir eigentlich erkennen, ob es sich bei unseren Anlagen um hermetisch geschlossene Einrichtungen handelt?


Unter einer „hermetisch geschlossenen Einrichtung“ versteht die F-Gase-Verordnung eine Einrichtung, bei der alle Bauteile, die fluorierte Treibhausgase enthalten, durch Schweißen, Löten oder eine ähnliche dauerhafte Verbindung abgedichtet sind. Es dürfen auch gesicherte Ventile oder gesicherte Zugangsstellen für die Wartung enthalten sein, die einer ordnungsgemäßen Reparatur oder Entsorgung dienen und die eine geprüfte Leckrate von weniger als 3 Gramm pro Jahr unter einem Druck von wenigstens einem Viertel des höchstzulässigen Drucks haben. Ein Vorteil hermetischer Einrichtungen für den Betreiber ist, dass diese erst ab einer Menge von zehn Tonnen CO2-Äquivalent an fluorierten Treibhausgasen unter die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle fallen. Hermetisch geschlossene Einrichtungen kann man an der Kennzeichnung erkennen. Sie müssen mit dem Hinweis, dass fluorierte Treibhausgase in einer hermetisch geschlossenen Einrichtung enthalten sind, beschriftet sein. Fehlt diese Kennzeichnung, muss die Anlage als nicht hermetisch betrachtet werden. Für die Kennzeichnung ist derjenige verantwortlich, der die Einrichtung in der Europäischen Union in Verkehr bringt. Sofern die Anlage in der EU produziert wurde, ist das der Hersteller.