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Verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen


Durch das Wachstumschancengesetz, wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für in­ländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt, wie beispielsweise die in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRech­nung.

Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und alle Unternehmen müssen den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen. Jedes Unternehmen darf ab Beginn des nächsten Jahres E-Rechnungen ausstellen, aber angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen, hat der Gesetzgeber für Rechnungsaussteller Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.