Verbote für A2L-Kältemittel?
Ich erfahren, dass die erst kürzlich auf den Markt gekommenen Kältemittel der A2L-Gruppe ab dem Jahr 2021 mit einem Verbot belegt werden – können Sie mir das bestätigen?
Konkrete Pläne für Verbote von A2L-Kältemittel ab dem Jahr 2021 sind uns nicht bekannt.
Es ist aber wahrscheinlich, dass es sich bei einigen neuen Gemischen nur um Übergangslösungen handeln wird.
Es gibt allerdings nach F-Gase-Verordnung bereits einige Verbote, die unter Umständen auch A2L-Kältemittel betreffen können (nachfolgend ein kleiner Auszug):
Es gibt bisher allgemeine Verbote für Kältemittel mit GWP-Wert über 2500 ab 1. Januar 2020.
Für mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW gilt ab 2022 eine GWP-Grenze von 150. Damit scheiden auch viele A2L-Kältemittel für diese Anwendung aus.
Für Kühlgeräte und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) ist der GWP-Wert ab 2022 auf 150 begrenzt.