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Neue GGVSEBZ

Gibt es Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern auf Zweirädern?


Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ist nun auf Zweiräder ausgeweitet worden. Für den bisherigen Geltungsbereich der Gefahrgutverordnung gibt es praktisch keine Änderungen. Die kurzfristige Anpassung war erforderlich, da durch die enge Situation in vielen Städten gerade im Servicebereich häufig Fahrräder oder auch Motorräder als Verkehrsmittel genutzt werden. Besonders in Großstädten spart dies die lästige Parkplatzsuche und damit Zeit und Parkgebühren. Auch Verkehrsstaus lassen sich häufig auf speziellen Fahrradspuren oder Radwegen überholen. Ein weiteres wichtiges Argument für die Nutzung von Zweirädern im Servicebereich ist, dass es inzwischen zahlreiche E-Bikes gibt, mit denen auch der Transport von größeren Lasten kein Problem mehr ist. Die neue GGVSEBZ[1] wird zum 1. April 2013 in Kraft treten. Sie enthält unter anderem Regelungen zur Ladungssicherung auf Zweirädern, zu maximalen Transportmengen und zur geforderten Sachkunde. Kein Thema ist dagegen die Belüftung der Zweiräder. Für den Transport gefährlicher Güter auf Zweirädern ist eine zusätzliche Sicherheitsunterweisung mit Sachkundeprüfung einschließlich Fahrprobe erforderlich.
Zur Ladungssicherung beim Transport von Druckgasflaschen auf Zweirädern fordert die GGVSEBZ ein spezielles Gurtsystem und einen zusätzlichen Ventilschutz. Die erlaubten Transportmengen für verflüssigte Gase entsprechen denen in anderen Fahrzeugen. Auch hier liegt die höchstzulässige Transportmenge bei der Zahl 1000.   Der Gesetzgeber plant auch für das nächste Jahr eine Erweiterung der Gefahrgutverordnung. Dann soll der Transport gefährlicher Güter im öffentlichen Personennahverkehr aufgenommen werden. Weitere Informationen zu den neuen Transportmöglichkeiten mit E-Bikes finden Sie unter www.deutsche-handwerks-zeitung.de/rad
[1] GGVSEBZ – Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt und Zweiräder vom 29. Februar 2013, BGBl. I S. 347 vom 04.03.2013