Neue Förderrichtlinie für Kälteanlagen 2014
Welche Änderungen bringt die neue Förderrichtlinie für Kälteanlagen?
Seit Herbst 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen.
Die bislang geltende Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet. Das Förderverfahren wurde zum 1. Januar 2014 stark vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet.
Wesentliche Neuerungen der Richtlinie:
· Folgende Anlagen können gefördert werden
- Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
- Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
- Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung
· Die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist nunmehr ein eigenständiges Fördermerkmal. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wärme aus KWKK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird.
· Die maximale Förderung beträgt nun bis zu 100.000 EUR in der Basisförderung und bis zu 50.000 EUR in der Bonusförderung (maximal 100.000 EUR gesamt).
Neu ist, dass die Energieeffizienz der Gesamtanlage an Hand der verwendeten Komponenten bestimmt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die geförderten Kälteanlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik errichtet werden und das Energieeinsparpotenzial weitestgehend ausgeschöpft wird. Förderfähig sind alle Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufes sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole. Es bestehen unterschiedliche Fördersätze für Neuanlagen und sanierte Anlagen in Abhängigkeit des verwendeten Kältemittels.Nicht förderfähig sind gebrauchte Komponenten oder Versuchsanlagen. Beratungsleistungen sind weiterhin eigenständig förderbar. Quelle: BAFA www.bafa.de