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Entsorgung von Altöl

Wir haben beim Verdichterwechsel an einer R134a-Anlage beim Kunden das Altöl (Esteröl) wie gewohnt mit¬genommen und beim Unternehmen für Altölentsorgung abgegeben. Unser Kunde ist nun der Meinung, er hätte es auch selbst, zusammen mit den bei ihm angefallenen Altölen aus Fahrzeugen, entsorgen und sich damit die Entsorgungskosten über uns sparen können. Hat unser Kunde in diesem Punkt Recht?


Da Ihr Kunde formal der Besitzer des Altöles ist, kann er natürlich auch beeinflussen, welchen Entsorgungsweg es nimmt. Ob es allerdings sinnvoll ist, das Kältemaschinenöl mit Motoröl zu vermischen, ist fraglich. Zum einen gibt es laut Altölverordnung verschiedene Vermischungsverbote für unterschiedliche Sammelkategorien. Ob diese Vermischungsverbote im dargestellten Fall greifen, kann ohne genauere Kenntnis der Ölsorten nicht beurteilt werden. Unabhängig von eventuellen Verboten sprechen zwei Argumente dagegen, Kältemaschinenöl mit Motoröl zu vermischen: Bei Kältemaschinenölen für H-FKW handelt es sich im Gegensatz zu normalen Motorölen um Esteröle. Das Vermischen dieser beiden Ölsorten kann die Wiederverwertbarkeit der Öle verhindern. In gebrauchtem Kältemaschinenöl aus einer R134a-Anlage ist immer ein gewisser Teil Kältemittel gelöst. Da dieses Kältemittel fluorhaltig ist, kann das Öl dadurch eine mehr oder weniger große Menge an Halogenen enthalten. Öle, die mehr als 2 g/kg Gesamthalogen enthalten, können nur unter bestimmten Voraussetzun­gen aufbereitet werden. Dies kann unter Umständen die Entsorgung des Öles verteuern. Wir halten eine Vermischung der Ölsorten aus diesen Gründen nicht für empfehlenswert. Es soll an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei Altölen um sogenannte „gefährliche Abfälle“ han­delt, für die eine Nachweisführung erforderlich ist.