Neue GGVSEB 2021
Zum Jahreswechsel ist wieder eine neue Fassung der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2021 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen. Die Übergangsfristen gestatten eine Anwendung der bisher geltenden Verordnung „ADR 2019“ bis zum 30. Juni 2021.
Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasen (z. B. 1000 Punkte-Regel) wurden nicht verändert.
Nach ADR 8.2.3 müssen alle am Transport gefährlicher Güter beteiligte Personen unterwiesen werden. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht (also üblicherweise nach zwei Jahren) ist eine Auffrischungsschulung erforderlich.
Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasen (z. B. 1000 Punkte-Regel) wurden nicht verändert.
Nach ADR 8.2.3 müssen alle am Transport gefährlicher Güter beteiligte Personen unterwiesen werden. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht (also üblicherweise nach zwei Jahren) ist eine Auffrischungsschulung erforderlich.