Altöl
Wir haben am Verdichter einer Kälteanlage einen Ölwechsel durchgeführt und werden das Öl bei einem Unternehmen zur Altölsammlung abgeben. Nun fordert der Kunde eine Rückstellprobe des Öles. Was bedeutet das?
Der Aufbereitung von Altölen wird Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt, sofern keine technischen und wirtschaftlichen einschließlich organisatorischer Sachzwänge entgegenstehen.
Altöle dürfen nicht aufbereitet werden, wenn sie mehr als 20 mg PCB/kg* oder mehr als 2 g Gesamthalogen/kg enthalten. Dies gilt nicht, wenn diese Schadstoffe durch das Aufbereitungsverfahren zerstört werden oder zumindest die Konzentration dieser Schadstoffe in den Produkten der Aufbereitung unterhalb der oben genannten Grenzwerte liegt.
Altöle dürfen energetisch oder in sonstiger Weise stofflich verwertet werden, soweit sie nicht nach § 2 vorrangig aufzubereiten sind.
Wer Altöle gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder als öffentliche Einrichtung an Unternehmen der Altölsammlung zum Zwecke der Aufbereitung oder energetischen Verwertung abgibt, hat gleichzeitig mit der Abgabe eine Erklärung (Altölerklärung) abzugeben.
Unternehmen der Altölsammlung haben bei der Übernahme von Altölen der Sammelkategorien 1 und 2 (z. B. Kältemaschinenöl) eine Probe zu entnehmen. Je eine Teilmenge dieser Probe (Rückstellprobe) ist von der Anfallstelle und vom Unternehmen der Altölsammlung aufzubewahren, bis die vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt worden ist und feststeht, dass die Altöle ordnungsgemäß entsorgt/verwertet werden können.
Somit hat Ihr Kunde Recht. Eigentlich muss bei jeder Rückgabe von Öl an den Altölsammler eine Probe und eine Rückstellprobe genommen werden. Anhand der Analyseergebnisse kann beurteilt werden, welche Verunreinigungen im Öl enthalten sind und ob beispielsweise eine Aufbereitung möglich ist. Kältemaschinenöle können durch gelöstes HFKW-Kältemittel einen erhöhten Gehalt an Halogenen aufweisen.
[1] Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368) * PCB: Polychlorierte Biphenyle