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Winterregelung für Kälteanlagen

Ein befreundeter Kälteanlagenbauer erwähnte in einer Diskussion, dass er den Auf­trag erhalten habe, bei einer luftgekühlten Kälteanlage eine „Winterregelung“ (des Verflüssigers) vorzusehen, damit die Ware nicht austrocknet. Den genauen Zusam­menhang konnten wir uns nicht erklären.


Es ist immer relativ schwer solche Fragen zu beantworten, ohne die Anlage im Detail zu kennen. Vermutlich wird es sich jedoch um das folgende Problemfeld handeln:

Sinkt die Kondensationstemperatur (z. B. in kalten Wintern) stark ab, dann steigt die Verdichterkälteleistung an. Durch das Zusammenspiel aus Verdichter und Verdamp­fer muss nun auch die Verdampferkälteleistung ansteigen, was einen neuen Be­triebspunkt mit tieferer Verdampfungstemperatur bedeutet (größeres „Dt“ am Ver­dampfer). Beispielsweise unverpacktes Obst oder Gemüse muss aber bei relativ ho­her Luftfeuchtigkeit gelagert werden, damit es nicht zur Austrocknung kommt, d.h. die Verdampfungstemperatur darf nicht zu stark abfallen (Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich auch die Anlagenlaufzeit verändern kann.). Der beschriebenen Problematik kann man tatsächlich z. B. mit einer Begrenzung der Kondensationstem­peratur nach unten entgegenwirken.

In vielen Fällen geht es bei der „Winterregelung“ um die treibende Druckdifferenz an dem Drosselorgan, aber auch die Austrocknung der Ware kann ein Grund sein, wa­rum die Kondensationstemperatur nicht beliebig weit absinken darf.