Winterregelung für Kälteanlagen
Ein befreundeter Kälteanlagenbauer erwähnte in einer Diskussion, dass er den Auftrag erhalten habe, bei einer luftgekühlten Kälteanlage eine „Winterregelung“ (des Verflüssigers) vorzusehen, damit die Ware nicht austrocknet. Den genauen Zusammenhang konnten wir uns nicht erklären.
Sinkt die Kondensationstemperatur (z. B. in kalten Wintern) stark ab, dann steigt die Verdichterkälteleistung an. Durch das Zusammenspiel aus Verdichter und Verdampfer muss nun auch die Verdampferkälteleistung ansteigen, was einen neuen Betriebspunkt mit tieferer Verdampfungstemperatur bedeutet (größeres „Dt“ am Verdampfer). Beispielsweise unverpacktes Obst oder Gemüse muss aber bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit gelagert werden, damit es nicht zur Austrocknung kommt, d.h. die Verdampfungstemperatur darf nicht zu stark abfallen (Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich auch die Anlagenlaufzeit verändern kann.). Der beschriebenen Problematik kann man tatsächlich z. B. mit einer Begrenzung der Kondensationstemperatur nach unten entgegenwirken.
In vielen Fällen geht es bei der „Winterregelung“ um die treibende Druckdifferenz an dem Drosselorgan, aber auch die Austrocknung der Ware kann ein Grund sein, warum die Kondensationstemperatur nicht beliebig weit absinken darf.