Neuerung für KFZ-Verbandskästen
Die neue DIN 13164, die den Inhalt von KFZ-Verbandkästen regelt, ist im Januar 2022 erschienen und zum 01.02.2022 in Kraft getreten. Für den Inhalt nach der alten Norm Version 2014 galt eine Übergangsfrist von einem Jahr, die am 31.01.2023 abgelaufen ist. Die Art und Menge des Inhalts wurden an neue medizinische Erkenntnisse angepasst. So wurden zwei Schutzmasken in den Inhalt aufgenommen. Im Gegenzug wurde das Verbandtuch 40x60 cm ersatzlos gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher von 2 auf 1 reduziert.
Neu gekaufte Verbandskästen sollten bereits nach den aktuellen Regeln bestückt sein. Wenn Sie ein älteres Modell besitzen, sollten dem Inhalt zwei medizinische Gesichtsmasken hinzugefügt werden. Eine gesetzliche Pflicht zum Nachrüsten gibt es nicht.
Es wird empfohlen, bei dieser Gelegenheit auch das Haltbarkeitsdatum der Verbandskästen zu prüfen und gegebenenfalls Materialien auszutauschen.