Sachkunde für Arbeiten an Anlagen mit dem Kältemittel Propan
Wird die Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV auch für Arbeiten an Anlagen mit dem Kältemittel Propan gefordert?
Trotzdem bedarf es für Arbeiten an Kälteanlagen, insbesondere beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln, natürlich einer sachkundigen Person.
In Teil 4 der DIN EN 378 wird die Sachkunde für den Umgang mit brennbaren Kältemittel basierend auf der EN 13313 „Sachkunde von Personal“ wie folgt beschrieben.
„Personen, die an Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln arbeiten, sollten zur Erlangung der Sachkunde für die sicherheitstechnischen Aspekte bei der Handhabung von brennbaren Kältemitteln ausgebildet werden. Dies umfasst folgende Anforderungen:
- Kenntnisse der Gesetzgebung, Richtlinien und Normen im Hinblick auf brennbare Kältemittel;
- Detaillierte Kenntnisse über und Fertigkeiten bei der Handhabung von brennbaren Kältemitteln, persönliche Schutzausrüstung, Vermeidung von Kältemittelleckagen, Handhabung von Behältern, Füllvorgang, Lecksuche, Rückgewinnung und Entsorgung.
Um diese Sachkenntnisse beizubehalten, können regelmäßige weitere Schulungen sinnvoll sein.“
Der betrieblich Verantwortliche, üblicherweise der Kälteanlagenbauermeister, muss beurteilen, ob sein Personal über die notwendige Sachkunde verfügt, um die Tätigkeiten (Installation, Wartung, Instandhaltung, Dichtheitskontrolle, Stilllegung etc.) sicher durchführen zu können oder ob eine zusätzliche Schulung bzw. Unterweisung erforderlich ist.
Falls noch Wissenslücken hinsichtlich des Umgangs mit brennbaren Kältemitteln bestehen, bieten die Fachschulen für Kälte- und Klimatechnik Kurse von unterschiedlicher Dauer an.
An der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik vermittelt beispielsweise das einwöchige Modul „Kälteanlagenbau mit Propan als Kältemittel“ tiefgehende Kenntnisse in Theorie und Praxis.
Für den Überblick über die Einsatzbereiche, Anlagenkonzepte und die sicherheitstechnischen Aspekte bietet sich das eintägige Seminar T8 „Einsatz von Propan als Kältemittel“ an.