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Verwendung von Kältemittel

Ich benötige eine Aussage darüber, wie lange das Kältemittel R452A noch eingesetzt werden darf.


Auf Ihre Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt darauf an, ob Sie eine neue Anlage in den Verkehr bringen wollen oder eine bestehende Anlage nachfüllen möchten und auch der Anlagentyp spielt eine Rolle.

Das Kältemittel R452A hat einen GWP-Wert von 2.140. Gemäß der aktuell geltenden Verordnung (EU) Nr. 517/2014  sowie der Endfassung[1] der novellierten F-Gase-Verordnung gibt es für das Inverkehrbringen von Anlagen, die dieses Kältemittel enthalten, zahlreiche Verbotstermine je nach Anlagenart.

Nachfolgend eine knappe tabellarische Zusammenfassung der Inverkehrbringensverbote für H-FKW-Kältemittel mit einem GWP unter 2.500:

Anlage

Verbot ab

Stationäre Kälteanlagen

Haushaltskühl- und tiefkühlgeräte                        

GWP ≥150 ab 2015

alle F-Gase ab 2026*

Gewerblich genutzte in sich geschlossene  Kühl- und Tiefkühlgeräte

GPW ≥150 ab 2022

andere in sich geschlossene Kälteanlagen (außer Chiller)

GWP ≥150 ab 2025*

Stationäre Kälteanlagen (außer Chiller)               
(Ausnahmen für Kühlung auf unter -50°C)

GWP ≥150 ab 2030*

Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr

GWP ≥150 ab 2022

Chiller

Chiller mit Nennleistung bis 12 kW

GWP ≥150 ab 2027*

keine F-Gase ab 2032*

Chiller mit Nennleistung über 12 kW

GWP ≥750 ab 2027*

stationäre Klimaanlagen und Wärmepumpen

Single-Splitgeräte mit weniger als 3 kg Kältemittel-Füllmenge

GWP ≥ 750 ab 2025

Plug-in-, Monoblock- und andere in sich geschlossene Raumklimageräte und Wärmepumpen bis 12 kW Nennleistung

GWP ≥150 ab 2027*
alle F-Gase ab 2032*

Plug-in-, Monoblock- und andere in sich geschlossene Raum­klimageräte und Wärmepumpen mit Nennleistung über 12 bis 50 kW

GWP ≥150 ab 2027*
 

Andere in sich geschlossene Klimaanlagen und Wärmepumpen (mit Nennleistung über 50 kW)

GWP ≥150 ab 2030*
 

Splitgeräte bis 12 kW (Luft-Wasser)

GWP ≥150 ab 2027*
alle F-Gase ab 2035*

Splitgeräte bis 12 kW (Luft-Luft)

 

GWP ≥150 ab 2029*
alle F-Gase ab 2035*

Splitgeräte über 12 kW

 

GWP ≥750 ab 2029*
GWP ≥150 ab 2033*

 

*Ausnahmeregelung bei besonderen Sicherheitsanforderungen möglich

Für bestehende Kälteanlagen (außer Chillern) darf ab 01.01.2032 kein frisches Kältemittel mit GWP ≥750 verwendet werden. Die Verwendung von recyceltem und aufbereitetem Kältemittel (mit GWP unter 2.500) ist weiterhin möglich. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dieses Verbot nicht.

[1] der finale Kompromiss für die Novellierung kann unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14409-2023-INIT/en/pdf nachgelesen werden