Verwendung von Kältemittel
Ich benötige eine Aussage darüber, wie lange das Kältemittel R452A noch eingesetzt werden darf.
Auf Ihre Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt darauf an, ob Sie eine neue Anlage in den Verkehr bringen wollen oder eine bestehende Anlage nachfüllen möchten und auch der Anlagentyp spielt eine Rolle.
Das Kältemittel R452A hat einen GWP-Wert von 2.140. Gemäß der aktuell geltenden Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sowie der Endfassung[1] der novellierten F-Gase-Verordnung gibt es für das Inverkehrbringen von Anlagen, die dieses Kältemittel enthalten, zahlreiche Verbotstermine je nach Anlagenart.
Nachfolgend eine knappe tabellarische Zusammenfassung der Inverkehrbringensverbote für H-FKW-Kältemittel mit einem GWP unter 2.500:
Anlage | Verbot ab |
Stationäre Kälteanlagen | |
Haushaltskühl- und tiefkühlgeräte | GWP ≥150 ab 2015 alle F-Gase ab 2026* |
Gewerblich genutzte in sich geschlossene Kühl- und Tiefkühlgeräte | GPW ≥150 ab 2022 |
andere in sich geschlossene Kälteanlagen (außer Chiller) | GWP ≥150 ab 2025* |
Stationäre Kälteanlagen (außer Chiller) | GWP ≥150 ab 2030* |
Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr | GWP ≥150 ab 2022 |
Chiller | |
Chiller mit Nennleistung bis 12 kW | GWP ≥150 ab 2027* keine F-Gase ab 2032* |
Chiller mit Nennleistung über 12 kW | GWP ≥750 ab 2027* |
stationäre Klimaanlagen und Wärmepumpen | |
Single-Splitgeräte mit weniger als 3 kg Kältemittel-Füllmenge | GWP ≥ 750 ab 2025 |
Plug-in-, Monoblock- und andere in sich geschlossene Raumklimageräte und Wärmepumpen bis 12 kW Nennleistung | GWP ≥150 ab 2027* |
Plug-in-, Monoblock- und andere in sich geschlossene Raumklimageräte und Wärmepumpen mit Nennleistung über 12 bis 50 kW | GWP ≥150 ab 2027* |
Andere in sich geschlossene Klimaanlagen und Wärmepumpen (mit Nennleistung über 50 kW) | GWP ≥150 ab 2030* |
Splitgeräte bis 12 kW (Luft-Wasser) | GWP ≥150 ab 2027* |
Splitgeräte bis 12 kW (Luft-Luft)
| GWP ≥150 ab 2029* |
Splitgeräte über 12 kW
| GWP ≥750 ab 2029* |
*Ausnahmeregelung bei besonderen Sicherheitsanforderungen möglich
Für bestehende Kälteanlagen (außer Chillern) darf ab 01.01.2032 kein frisches Kältemittel mit GWP ≥750 verwendet werden. Die Verwendung von recyceltem und aufbereitetem Kältemittel (mit GWP unter 2.500) ist weiterhin möglich. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dieses Verbot nicht.
[1] der finale Kompromiss für die Novellierung kann unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14409-2023-INIT/en/pdf nachgelesen werden