Dichtheitskontrolllen an Drucklufttrocknern
Wir liefern und warten große Kompressoren für die Erzeugung von Druckluft und die zugehörigen Drucklufttrockner. Letztere beinhalten Kältemittelkreisläufe, meist hermetisch geschlossene Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von 10 t CO2-Äquivalent oder mehr. Unser Servicepersonal soll künftig im Rahmen der regelmäßigen Wartung der Kompressoren auch die Dichtheitskontrollen an den Kältemittelkreisläufen durchführen. Alle Reparaturen und Eingriffe in den Kreislauf werden nach wie vor durch einen Kälteanlagenbauerfachbetrieb übernommen. Ist dies mit einer Zertifizierung nach Kategorie IV laut Verordnung (EG) 303/2008 möglich? Benötigen wir in diesem Fall auch eine Unternehmenszertifizierung?
Eine Zertifizierung des Personals nach Kategorie IV wäre genau der richtige Weg für Sie. Eine Unternehmenszertifizierung ist nur für Unternehmen vorgeschrieben, die an stationären Kälteanlagen Installation, Instandhaltung oder Wartung vornehmen. Sofern ein Unternehmen nur die Dichtheitskontrolle durchführt, ist sie nicht erforderlich.
Mit der Zertifizierung nach Kategorie IV ist das Personal berechtigt, die Dichtheitskontrolle an den Kältemittelkreisläufen z. B. mit elektronischen Lecksuchgeräten sowie Sichtprüfungen durchzuführen und zu dokumentieren. Weitergehende Kontrollen am Kältemittelkreislauf, wie die Druckmessung sind nicht möglich, da sie im Allgemeinen einen Eingriff in den Kältemittelkreislauf erfordern.
Um die Zertifizierung nach Kat. IV zu erlangen, bieten die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und auch andere Fachschulen zweitägige Kurse an. Diese umfassen die theoretische Betrachtung der Dichtheit von Anlagen, den Vergleich der verschiedenen Lecksuchmethoden und den praktischen Umgang mit elektronischen Lecksuchgeräten, wozu auch deren Überprüfung und Kalibrierung gehört.