Abstände der Dichtheitskontrollen
Bei uns ist eine grundsätzliche Frage hinsichtlich der Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen aufgetaucht. Wie sind die vorgeschriebenen Zeitintervalle zu verstehen? Sind die Prüfungen bei nicht hermetischen Anlagen mit Füllmengen zwischen 5 und 50 t CO2-Äquivalent jährlich, also innerhalb eines Kalenderjahres oder datumsgenau nach einem Jahr durchzuführen? Aufgrund der hohen Anzahl an Prüfungen in unserem Hause ist der Unterschied für uns von großer Bedeutung.
Hierzu macht die F-Gase-Verordnung eine klare Aussage. Artikel 4 lautet:
Für die Durchführung der Dichtheitskontrollen gemäß Absatz 1 gelten die folgenden Abstände:
Bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr, aber weniger als 50 Tonnen CO2-Äquivalent enthalten, mindestens alle 12 Monate …..
Bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 50 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr, aber weniger als 500 Tonnen CO2-Äquivalent enthalten, mindestens alle sechs Monate …..
Bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 500 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthalten mindestens einmal alle 3 Monate …..