Am 1. Januar 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Änderungen gibt es nicht nur für Privathaushalte, auch Unternehmen und Institutionen sind betroffen. Die Anzahl der Rundfunkgeräte in einer Betriebsstätte spielt künftig keine Rolle mehr, sondern der Beitrag errechnet sich aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigen und der Kraftfahrzeuge. Wenn Sie von der GEZ angeschrieben wurden, sollte der Antwortbogen innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Informationsbriefs ausgefüllt und zurückgesandt werden. Unternehmen sind verpflichtet Angaben zu machen, die notwendig für die Beitragsberechnung sind. Tun sie das nicht, wird der Rundfunkbeitrag ab 2013 pauschal berechnet. Es passiert also höchstwahrscheinlich nichts, wenn Sie das Anschreiben noch ein wenig liegen lassen. Die Rundfunkgebühren werden zwar unter Umständen für Ihren Betrieb teurer, aber die Auswirkungen sind in den meisten Fällen nicht gravierend. Da Sie die Radiogeräte in den betrieblich genutzten Fahrzeugen bereits angemeldet hatten, wird sich für Ihren Betrieb nur die Grundgebühr erhöhen, sofern Sie mehr als 8 Mitabeiter haben.
Der Beitrag errechnet sich künftig wie folgt:
- Beschäftigte pro Betriebsstätte (Grundgebühr)
Hier wird der Betrieb einer Beitragsstaffel zugeordnet. Alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sind zu zählen. Nicht mitgerechnet werden Auszubildende und geringfügig Beschäftigte
Staffel | Beschäftigte pro Betriebsstätte | Beitrag pro Monat |
1 | 0 bis 8 | 5,99 € |
2 | 9 bis 19 | 17,98 € |
3 | 20 bis 49 | 35,96 € |
4 | 50 bis 249 |