Lecksuche an Propan-Anlagen
Existiert eine Pflicht zur regelmäßigen Durchführung einer Dichtheitskontrolle an Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln? Gibt es hierfür geeignete elektronische Lecksuchgeräte oder kann ich die herkömmlichen Geräte verwenden?
Bei einer seriös durchgeführten Gefährdungsbeurteilung dürfte man in den meisten Fällen zum Ergebnis kommen, dass eine regelmäßige Lecksuche erforderlich ist.
Einen festen zeitlichen Rahmen für die Dichtheitsprüfung – analog der F-Gase-Verordnung – gibt es für brennbare Kältemittel nicht. Zur Ermittlung der Prüffristen kann man Teil 4 Anhang D der DIN EN 378 heranziehen. Dort werden folgende Empfehlungen für die Dichtheitsprüfung gegeben:
- jährlich bei einer Füllmenge ab 3 kg
- halbjährlich bei einer Füllmenge ab 30 kg
- vierteljährlich bei einer Füllmenge ab 300 kg
Hinsichtlich der Gefahr der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre, im Falle eines Kältemittelaustrittes aus einer Propananlage, ist aus unserer Sicht eine regelmäßige Dichtheitskontrolle ab einer gewissen Füllmenge unverzichtbar.
Auch unabhängig von der Pflicht zur regelmäßigen Lecksuche muss die Anlage nach der Installation vor Inbetriebnahme auf Dichtheit kontrolliert werden. Die Lecksuchgeräte für HFKW sind nicht geeignet, daher ist die Anschaffung eines elektronischen Lecksuchgerätes für brennbare Kältemittel erforderlich, wenn Sie solche Anlagen bauen und warten wollen. Ein geeignetes Gerät bietet beispielsweise die Firma Inficon unter der Bezeichnung Gas Mate an.
Um die Überprüfung des Lecksuchgerätes vor der Verwendung ordnungsgemäß durchzuführen, bietet das ILK Dresden ein passendes Testleck an, mit welchem sich eine Nachweisgrenze von 5 g jährlich darstellen lässt (www.ilkdresden.de).
Abbildung: Testleck vom ILK (Quelle: ILK Dresden)
[1] Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen.