01.08.2013
Leckageerkennungssysteme an Anlagen mit dem Kältemittel CO2 grundsätzlich erforderlich?
Wir planen für einen Kunden eine neue Kälteanlage mit dem Kältemittel Kohlenstoffdioxid und einer Füllmenge in der Größenordnung von 30 kg. Müssen bei einer solchen Anlage, so wie auch in der Gastronomie üblich, alle Räume, durch die eine CO2-Leitung geht mit einem Gaswarngerät ausgestattet werden?
Grundsätzlich gibt es keine derartige Regelung. Beim Kältemittel  Kohlenstoffdioxid ist im Prinzip genauso zu verfahren, wie bei anderen  Kältemitteln, die der Sicherheitsgruppe A1 angehören. 
In  Personenaufenthaltsbereichen gilt, dass im Falle eines  Kältemittelaustrittes der praktische Grenzwert des Kältemittels nicht  überschritten werden darf. Kann der praktische Grenzwert überschritten  werden, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Die kann  beispielsweise dadurch geschehen, dass bei Konzentrationsüberschreitung  ein Warnhinweis (z. B. durch einen Gassensor) gegeben wird. Das  alternative Verfahren muss in jedem Fall die Sicherheit der Personen  gewährleisten. 
Der praktische Grenzwert für das Kältemittel R744  liegt bei 0,1 kg/m³, was bedeutet, dass pro Kubikmeter Rauminhalt  maximal 100 g Kältemittel in den Raum entweichen dürfen. Bei einem  Raumvolumen von über 300 m³ geht von den 30 kg CO2 keine unmittelbare Gefahr aus. In diesem Fall ist das Gaswarngerät nicht erforderlich.