Neue GGVSEB 2021 - Schulung zum Gefahrgutrecht
Zum 1. Januar 2021 ist die neue GGVBSEB in Kraft getreten, die den Transport von gefährlichen Gütern regelt. Ab 1. Juli 2021 muss die neue Verordnung verbindlich angewendet werden.
Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasen (z. B. 1000 Punkte-Regel) wurden nicht verändert, allerdings wurden ein paar Details angepasst.
Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße zu tun hat, muss entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten und Funktionen unterwiesen werden. Das gilt z.B. für Fahrzeugführer, die Druckgasflaschen im Fahrzeug mitführen. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung erforderlich
Falls Schulungsbedarf zur neuen GGVSEB besteht, können wir Ihnen eine kurze Online-Schulung am 01.07.21 oder am 08.07.21 anbieten. Die Teilnehmer erhalten eine „Teilnahmebescheinigung über die Unterweisung für an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Personen gemäß GGVSEB / ADR 8.2.3“.
Bei Interesse können Sie sich auf unserer Internetseite unter informieren:
https://www.bfs-kaelte-klima.de/seminare/verordnung/
(siehe V-SG)