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Zertifizierung nach F-Gase-Verordnung


Wer darf künftig Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, durchführen? In der Verordnung (EG) 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist vorgeschrieben, dass Anlagen mit diesen Stoffen nur noch von zertifiziertem Personal gewartet und installiert werden dürfen. Was bedeutet diese Zertifizierung und wo bekomme ich sie? Die Anforderungen, die einer Zertifizierung zu Grunde liegen, wurden jetzt auf europäischer Ebene durch die Verordnung 303/2008 festgelegt. Diese Verordnung definiert die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Für die verschiedenen Tätigkeitsgebiete wurden folgende Kategorien definiert: a) Kategorie I: alle vorgesehenen Tätigkeiten, d.h. Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung. b) Kategorie II Dichtheitskontrolle, sofern sie nicht in den fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kältemittelkreislauf eingreift. Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung, sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen (oder hermetisch geschlossene Systeme weniger als 6 kg) betreffen; c) Kategorie III Rückgewinnung, sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen (oder hermetisch geschlossene Systeme weniger als 6 kg) betrifft; d) Kategorie IV Dichtheitskontrolle, sofern sie nicht in den fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kältemittelkreislauf eingreift. Das bedeutet, dass ab 4. Juli 2008 praktisch alle Arbeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden darf, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Der beliebte Selbsteinbau von Klimageräten mit fluorierten Treibhausgasen aus dem Baumarkt durch Laien ist damit nicht mehr zulässig. Wie die deutschen Fachleute das Zertifikat erlangen können ist nationalen Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung geregelt. Das Ausbildungszeugnis von Kälteanlagenbauern bzw. Mechatronikern für Kältetechnik wird als Sachkundenachweis anerkannt. Aber auch diese Gruppe muss sich bis zum 4.7.2009 ein Zertifikat besorgen, auch wenn das nur eine Formalität ist. Die zuständigen Stellen für die Erteilung der Sachkundebescheinigungen sind die Organisationen, die bisher schon die Prüfungen der beruflichen Ausbildung abnehmen, also beispielsweise Innungen und Kammern.