Erste Sachkundezertifikate nach ChemKlimaSchutzV
Seit 4. Juli 2008 darf laut "Verordnung (EG) 842/20006" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Welche Voraussetzungen für die Vergabe eines Zertifikates erfüllt sein müssen, ist in der EG-Verordnung 303/2008 festgelegt. In jedem Fall wird eine theoretische und praktische Prüfung gefordert.
Für Kälteanlagenbauer, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauermeister etc. gilt folgendes: Das Ausbildungszeugnis wird als Nachweis für die Sachkunde anerkannt. Das Zertifikat kann ohne weitere Prüfung ausgestellt werden und ist laut Übergangsvorschrift erst ab dem 4.7.2009 erforderlich. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass das Zertifikat gemäß Kategorie I der Verordnung (EG) 303/2008 nicht annäherungsweise mit dem Gesellenbrief als Kälteanlagenbauer / Mechatroniker für Kältetechnik vergleichbar ist und keinerlei handwerksrechtliche Relevanz hat. Die Qualifikation, die Gesellen nach einer 3 _-jährigen theoretischen und praktischen Ausbildung erlangen, übersteigt ganz erheblich die Fähigkeiten, die für die Vergabe des Zertifikats nach Kategorie I gefordert werden. Trotzdem müssen auch Meister und Gesellen im Kälteanlagenbauerhandwerk die Formalien erfüllen und sich ein solches Zertifikat ausstellen lassen.
Die Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik stellt ab sofort für alle Personen, die bereits über die notwendigen Abschlusszeugnisse verfügen Kälteanlagenbauer, Kälteanlagenbauermeister, Techniker etc.), das entsprechende Zertifikat aus. Ein Antragsformular für die Zertifizierung finden Sie im Download-Bereich.
Auszubildende, die ihre Gesellenprüfung künftig bei der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik ablegen, erhalten das Zertifikat der Kategorie I zusammen mit ihrem Gesellenbrief.