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Aufzeichnungspflichten für Kälte- und Klimaanlagen


Am 4. Juli 2007 treten die Vorschriften der "F-Gase-Verordnung" in Kraft. Ab diesem Datum besteht für die Betreiber dieser Anlagen auch die Pflicht Aufzeichnungen zu führen und zwar zu Menge und Typ des fluorierten Treibhausgases, über nachgefüllte Mengen und die bei Wartung, Instandhaltung und endgültiger Entsorgung zurückgewonnene Mengen zum Unternehmen und zum technischen Personal, das d ie Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat zu Terminen und Ergebnissen der Kontrollmaßnahmen Gerade wenn es sich bei dem Betreiber um einen kleineren Betrieb handelt, bietet es sich an, die Aufzeichnungen in einem "Buch" zu führen, das unmittelbar an der Anlage angebracht werden kann. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat ein solches "Betriebshandbuch" entworfen. Es hat ein handliches DIN A5-Format, umfasst 32 Seiten und ist mit einem haltbaren Schutzumschlag versehen. Weitere Informationen finden Sie unter Downloads "Betriebshandbuch"