Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik klärt Elektrofachkraftvergabe an Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer für die Branche
Die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik hat federführend die Vergabe der Elektrofachkraft an Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer geklärt. Nach der "Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV A3" gilt als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Die Entscheidung über den Einsatz einer Person als Elektrofachkraft liegt beim Unternehmer.
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